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München, 19.8.2016 | 17:00 | che
Verschweigt ein Hausverkäufer absichtlich Mängel am zu verkaufenden Objekt, darf er vom Käufer bei Aufdeckung keine weiteren Zahlungen verlangen. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. So entschied es das Oberlandesgericht Hamm.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.