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Urteil: Dauercamper zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer verpflichtet

München, 13.10.2016 | 16:49 | che

Dauercamper an der Ostsee hatten gegen die erhobene Zweitwohnungssteuer geklagt – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Schleswig befand die Erhebung der Steuer durch die zuständige Gemeinde für rechtmäßig und lehnte die Klage ab.

Zwei Wohnwägen an der Ostsee.Urteil: Wer dauerhaft in einem Wohnmobil campt, muss eine Zweitwohnungssteuer entrichten.
Die Bewohner der Campingsiedlung argumentierten, dass sie ihre Mobilheime prinzipiell noch bewegen könnten und sie damit nicht als Wohnungen im eigentlichen Sinne gelten würden. Deshalb sei die Verpflichtung zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer nicht rechtens. Das sahen die Richter des Verwaltungsgerichts Schleswig anders.

Die Erhebung der Steuer sei deshalb rechtmäßig, da ein abgeschlossener Raum mit Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit als Voraussetzung ausreiche. Die komfortabel eingerichteten Behausungen der Kläger erfüllten diese laut der Richter in jedem Fall.

Auch das zweite Argument der Camper, dass die Mobilheime nicht ganzjährig genutzt würden, überzeugte die Richter nicht. Schließlich müssten Zweitwohnungen per se auch ganzjährig genutzt werden.

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