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Rechtschutzversicherung: Kostenrückerstattung nach missratenen Reisen

München, 22.6.2010 | 17:30 | sge

Was im Reiseprospekt einen großartigen Eindruck macht, kann sich vor Ort schnell als pures Ärgernis entpuppen. Reisende, die nicht die Bedingungen vorfinden, die ihnen versprochen wurden, können jedoch einen Teil ihrer Kosten vom Veranstalter zurückverlangen.

Ungeziefer im Hotelzimmer? Es kann eine Kostenrückerstattung vom Reiseveranstalter gefordert werden.Ungeziefer im Hotelzimmer? Es kann eine Kostenrückerstattung vom Reiseveranstalter gefordert werden.
Endlich ist er da, der lang ersehnte Urlaub. Die ersparte Reise, auf die man sich so lange gefreut und vorbereitet hat. Umso größer ist dann die Enttäuschung, wenn man am Urlaubsort nicht das vorfindet, was einem Reiseprospekt und Veranstalter versprochen hatten: das Hotel eine Baustelle, der Pool ohne Wasser, Ungeziefer im Badezimmer, die Bettwäsche schmutzig und durchlöchert, das Essen ein Gesundheitsrisiko.

In solchen Fällen kann sich der Urlauber nicht nur beschweren, sondern sollte unbedingt eine Kostenrückerstattung vom Reiseveranstalter verlangen. Wichtig ist es, alle festgestellten Mängel sofort bei der Reiseleitung zu beanstanden und deren Beseitigung zu verlangen. Wird zum Beispiel die Unterbringung in einem anderen Hotel notwendig, muss der Reisende die Kosten dafür in der Regel nicht selbst tragen. Kommt es zum Streit, ist eine Rechtschutzversicherung hilfreich.

Mit Hilfe vom Anwalt ist es in der Regel leichter möglich, seine Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Um sich durchzusetzen und alle Mängel belegen zu können, empfiehlt es sich, Fotos von allen Missständen zu machen. Außerdem sollten sich betroffene Reisende immer wieder beschweren und auch die Aussagen und Adressen anderer Mitreisender aufnehmen. Die können später als Zeugen von großem Nutzen sein.

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