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München, 28.7.2010 | 18:45 | sge
Wer beim Autofahren die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt und dabei auch noch geblitzt wird, dem flattert meist schon kurze Zeit später ein Blitzerfoto als Beweis des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ins Haus. Aber sitzt man dann bereits in der Bußgeldfalle?
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