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Klage gegen Blitzerfoto - besser mit Rechtsschutzversicherung

München, 28.7.2010 | 18:45 | sge

Wer beim Autofahren die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt und dabei auch noch geblitzt wird, dem flattert meist schon kurze Zeit später ein Blitzerfoto als Beweis des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ins Haus. Aber sitzt man dann bereits in der Bußgeldfalle?

Das gerichtliche Vorgehen gegen Blitzerfotos hat meist wenig Aussicht auf Erfolg.Das gerichtliche Vorgehen gegen Blitzerfotos hat meist wenig Aussicht auf Erfolg.
Grobkörnig und verwackelt - die Qualität von Blitzerfotos ist meist nicht die allerbeste. Die Person auf dem Foto kann mitunter nur erahnt, in wenigen Fällen jedoch zweifelsfrei identifiziert werden. Hat man hier eine Chance, das drohende Bußgeldverfahren noch abzuwenden? Allzu große Hoffnungen sollte man sich nicht machen. Denn meist handelt es sich beim Blitzerfoto um eine Kopie.

Das Original ist oft von wesentlich besserer Qualität. Doch Originalbilder werden nur noch an Rechtsanwälte herausgegeben - und das nur auf Verlangen. Der Grund: Zu viele Dokumente verschwanden auf "mysteriöse Weise". Will man dennoch das Original sehen, um abschätzen zu können, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, muss man einen Anwalt einschalten. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier von Vorteil. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten auch dann, wenn die Klage ohne Erfolg ist.

Aber Vorsicht! Gerade bei schweren Vergehen lässt die Bußgeldstelle nicht locker. Im Zweifelsfall schickt sie einen Beamten samt Originalblitzerfoto los, um Nachbarn zu befragen, ob diese die Person erkennen. Wer dann immer noch abstreitet, für den kann es teuer werden - vor allem wenn er keine Rechtsschutzversicherung besitzt. Wird der Verkehrssünder verurteilt, muss dieser die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen.

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