Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Urteil: Polizistinnen dürfen Silikon-Implantate haben

München, 23.11.2016 | 15:22 | kro

Bewerberinnen für den Polizeidienst dürfen nicht wegen Brust-Implantaten abgelehnt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem aktuellen Urteil entschieden.

Polizeiwagen seitlichSilikon-Implantate beeinträchtigen laut dem Urteil nicht die Eignung für den Polizeidienst.
Im verhandelten Fall lehnte ein Polizeiarzt die Bewerbung einer Frau wegen ihrer Brust-Implantate ab. Die Begründung: Es bestehe die Gefahr, dass die Silikon-Einlagen bei einem Einsatz reißen könnten. Die Bewerberin wollte die Absage nicht hinnehmen und zog vor Gericht – mit Erfolg.

Aus Sicht der Gelsenkirchener Richter sind die Silikon-Brüste der Klägerin kein Grund für einen Ausschluss. Laut dem eigens dafür in Auftrag gegebenen Klinik-Gutachten besteht zwar das Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung. Die Wahrscheinlichkeit liege aber bei unter 20 Prozent. Eine Berufung gegen das Urteil ist zugelassen.

Brust-Implantate im Polizeidienst waren bereits öfter ein Thema vor Gericht. So hat beispielsweise im Jahr 2014 das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, dass Bewerbern eine gesundheitliche Eignung nur abgesprochen werden darf, wenn eine Frühpensionierung oder regelmäßige, lange Erkrankungen wahrscheinlich sind. Dies sei bei Implantaten nicht der Fall.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung