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Polizeidienst: Größe kein Ausschlusskriterium für Bewerber

München, 21.9.2017 | 17:08 | kro

Wer sich in Nordrhein-Westfalen zum Polizisten ausbilden lassen möchte, darf nicht wegen der Körpergröße abgelehnt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden.

Polizisten mit unterschiedlicher GrößePolizisten in NRW müssen laut dem Urteil nicht größer sein als Polizistinnen.
Im verhandelten Fall bewarb sich ein Mann in Nordrhein-Westfalen um eine Auszubildendenstelle im Polizeidienst. Aus medizinischer Sicht gab es laut dem Amtsarzt keinerlei Bedenken. Der aktive Kampfsportler war jedoch 1,66 Meter groß und verfehlte die Mindestgröße damit um zwei Zentimeter.

Seine Bewerbung wurde daher abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid klagte der Mann und erhielt nun, wie bereits in der ersten Instanz, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster recht. Der Zugang zum Polizeidienst dürfe allein von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängen, so die Richter.

Die vom Land für Polizistinnen festgesetzte Mindestgröße von 1,63 Meter müsse auch für Männer gelten. Denn ab dieser Größe gehe der Dienstherr generell von einer Tauglichkeit für den Polizeidienst aus. Unterschiedliche Maßstäbe für die Geschlechter sind aus Sicht der Richter nicht nachvollziehbar und verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen kann das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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