Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Urteil: Namensänderung in James Bond unzulässig

München, 18.5.2017 | 10:16 | kro

Familiäre Probleme rechtfertigen keine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden.

Schublade mit Aufschrift 007James Bond darf sich nicht jeder nennen.
Im verhandelten Fall wollte sich ein Mann aus Rheinland-Pfalz in James Bond umbenennen lassen, wobei er sich auch zu einer Kombination mit seinem Vornamen bereit erklärte. Die „Mission" scheiterte jedoch, da die zuständige Gemeinde den Antrag ablehnte.

Dagegen zog der Mann vor Gericht. Er begründete seinen Wunsch der Namensänderung – unter Vorlage ärztlicher Gutachten – damit, dass er familiäre Probleme habe und seine Angehörigen ihn beleidigten sowie mit Klagen überzögen. 

Die Koblenzer Richter wiesen die Klage ab: Es sei nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten. Zudem werde der Name James Bond stets mit der aus Film und Literatur bekannten Agentenfigur von Ian Fleming in Verbindung gebracht. Angesichts dessen könne die Namensänderung nicht gewährt werden – unabhängig davon, ob diese aus medizinischer Sicht befürwortet werde.

Gegen das Urteil kann die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung