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Fehlerhafter Körperschmuck: Schmerzensgeld bei mangelhaftem Tattoo

München, 16.10.2017 | 10:36 | kro

Bei einer fehlerhaft gestochenen Tätowierung können Kunden einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Tattoonadel und HandschuheEin fehlerhaftes Tattoo kann zu Schmerzensgeld berechtigen.
Im verhandelten Fall ließ sich eine Frau einen Schriftzug auf den Unterarm tätowieren. Mit dem Ergebnis war sie unzufrieden: Der Schriftzug sei verwaschen und unleserlich. Zudem kritisierte sie diverse handwerkliche Mängel, wie etwa die unterschiedliche Größe der Wörter und nicht einheitliche Abstände.

Nach einem korrigierenden Nachstechen verklagte die Kundin die Tätowiererin auf Schmerzensgeld. Sie forderte zudem, dass ihr zukünftige Schäden aus dem mangelhaften Tattoo ersetzt werden. Denn sie plane, dieses mittelfristig entfernen zu lassen, wodurch weitere Schmerzen und Kosten entstehen würden.

Das Amtsgericht München gab der Klägerin recht. Die Tätowiererin musste das für das Stechen erhaltene Geld zurück- sowie Schmerzensgeld zahlen. Aus Sicht der Richter war die körperliche Unversehrtheit der Kundin durch das mangelhaft erstellte Tattoo verletzt worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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