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Coronavirus: Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten

München, 17.3.2020 | 18:26 | awo

Die Zahl der mit dem neuartigen Virus Covid-19 Infizierten steigt von Tag zu Tag – in Deutschland und weltweit. Auch Arbeitgeber müssen spätestens jetzt auf die Ausnahmesituation reagieren. Häufig stehen sie nun vor der schweren Frage, ob sie ihre Mitarbeiter ins Home-Office schicken oder nicht. Kommt es jedoch zum kompletten Shutdown – einer Art Hausarrest, bei dem das Haus nur verlassen werden darf, wenn es wirklich notwendig ist – könnten viele Unternehmen hart getroffen werden.

Auch Arbeitgeber müssen Vorkehrungen treffen.Auch Arbeitgeber müssen Vorkehrungen treffen.
Einige Firmen haben in den letzten Tagen bereits auf Home-Office umgestellt, sofern dies möglich ist. Denn auch Arbeitgeber versuchen den Anstieg der Neu-Infizierungen zu verlangsamen.
Das Coronavirus versetzt das alltägliche Arbeitsleben damit in eine Ausnahmesituation. Doch durch die momentane Ausnahmesituation ist vielen Arbeitgebern nicht klar, wie sie nun handeln sollen.

Ist Home-Office verpflichtend?

Auch wenn bereits einige Firmen auf Home-Office umgestellt haben, sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet. Die Erlaubnis von zu Hause aus zu arbeiten ist eine individuelle Entscheidung der Geschäftsführung.
Das Arbeiten im Home-Office sollte also nur in Absprache mit dem Chef geschehen und auch während der momentanen Pandemie unbedingt abgesprochen werden.

Muss der Arbeitgeber für sichere Arbeitsbedingungen sorgen?

Sicherlich hat ein Großteil der Arbeitnehmer momentan Angst, sich mit Covid-19 auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg zu infizieren – insbesondere, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen. Doch die reine Angst vor einer Ansteckung ist kein Grund, um nicht zur Arbeit zu erscheinen.

Dennoch ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für einen möglichst sicheren Arbeitsplatz zu sorgen. Er steht also in der Verantwortung, das Infektionsrisiko für seine Mitarbeiter zu minimieren. Ist jemand infiziert, muss dafür gesorgt werden, dass sich niemand im Büro ansteckt. Somit kann und muss der Arbeitgeber Kranke nach Hause schicken. Dies gilt im Übrigen nicht nur bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Außerdem muss der Arbeitgeber seine Angestellten über die Risiken des Coronavirus aufklären. Dazu dient vor allem die Übersicht des Robert-Koch-Instituts.

Müssen Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen?

Hatte ein Arbeitnehmer Kontakt zu einer infizierten Person, hielt sich in einem Risikogebiet auf oder ist selbst mit dem Covid-19 Virus infiziert, muss dieser in Quarantäne.

Während der Quarantäne ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Ab der siebten Woche bekommen Betroffene dann Krankengeld von der Krankenkasse.

Gibt es staatliche Hilfe für Arbeitgeber?

Noch diskutiert die Bundesrepublik darüber, wie sie Arbeitgebern und Unternehmen finanziell helfen können. Gerade Einzelhändler und Gastronomen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Die EU hat angekündigt, einen Hilfsfond für die wirtschaftlichen Folgen zur Verfügung zu stellen. 

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