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München, 5.12.2013 | 16:40 | kro
Die Huk-Coburg darf das Schadenfreiheitssystem ihrer Rechtsschutztarife weiterhin an eine Anwaltsempfehlung koppeln. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. In einer Mitteilung heißt es, der Versicherer übe durch die finanziellen Anreize bei der Anwaltswahl keinen unzulässigen psychischen Druck auf seine Kunden aus. Für welchen Rechtsbeistand sich der Versicherte entscheidet, liege nach wie vor in dessen eigenem Ermessen.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.