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München, 3.4.2014 | 12:56 | mtr
Immobilieneigentümer müssen keinen Schadensersatz für potentielle Erkrankungen leisten, wenn ihre Mieter in den Wohnungen nur minimal mit Asbest in Berührung kommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. In einer Pressemitteilung heißt es, die Asbestmenge sei viel zu gering gewesen, um als direkter Auslöser für zukünftige Krebserkrankungen betrachtet werden zu können.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.