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München, 3.4.2014 | 12:56 | mtr
Immobilieneigentümer müssen keinen Schadensersatz für potentielle Erkrankungen leisten, wenn ihre Mieter in den Wohnungen nur minimal mit Asbest in Berührung kommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. In einer Pressemitteilung heißt es, die Asbestmenge sei viel zu gering gewesen, um als direkter Auslöser für zukünftige Krebserkrankungen betrachtet werden zu können.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.