Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

30 Sekunden Fußballspiel angesehen: Abmahnung zulässig

München, 30.8.2017 | 10:24 | kro

Wer während der Arbeitszeit Fußball schaut – und es sind auch nur 30 Sekunden –, kann zu Recht eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten. Das hat das Arbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.

Mann am PC in WerkstattBereits kurzes Fußballschauen in der Arbeit kann zur Abmahnung führen.
Im verhandelten Fall verfolgte ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers während der Arbeitszeit am dienstlichen Computer für 30 Sekunden ein Fußballspiel. Er kassierte dafür eine Abmahnung vom Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer klagte auf die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte – jedoch ohne Erfolg. Zwei Kollegen, die als Zeugen geladen waren, bestätigten das zwischenzeitliche Fußballschauen für 30 Sekunden.

Aus Sicht der Kölner Richter war die Abmahnung daher gerechtfertigt. Denn der Mann habe in diesem Zeitraum seine Arbeitsleistung nicht erbracht.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung