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Rooming-in

Beim Rooming-in wird ein Elternteil zusammen mit seinem erkrankten Kind im Krankenhaus aufgenommen und im Krankenzimmer oder in unmittelbarer Nähe davon untergebracht.

Die zusätzlichen Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn vom Arzt eine Notwendigkeit bescheinigt wird. Unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Kasse ab. In der Regel zahlt die Krankenkasse die Kosten nur in den ersten Lebensjahren eines Kindes. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland empfiehlt, dass Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren von einer Bezugsperson begleitet werden sollten.

Erstattung von Rooming-in in der PKV

In der privaten Krankenversicherung hängt die Übernahme der Kosten vom jeweiligen Tarif ab. Um die Kosten für ein Rooming-in zu decken, kann man zudem eine Krankenhaustagegeldversicherung für sein Kind abschließen. Auch leistungsstarke Tarife einer Krankenhauszusatzversicherung zahlen für ein Rooming-in.

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