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Ablehnung

Private Krankenversicherungen haben das Recht, den Versicherungsantrag eines Versicherungsnehmers abzulehnen. Da die privaten Krankenversicherungen eine allgemeine Vertragsfreiheit genießen, sind sie zu einem solchen Schritt berechtigt. Damit unterscheiden sie sich deutlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen, die dieses Recht nicht haben. Die gesetzlichen Kassen sind an das Solidaritätsprinzip gebunden und müssen grundsätzlich alle Antragssteller aufnehmen, welche die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen.

Gründe für eine Ablehnung

Die Ablehnung einer privaten Krankenversicherung kann verschiedene Gründe haben. Das wichtigste Kriterium, das für die Aufnahme eine Rolle spielt, ist der Gesundheitszustand des Antragstellers. Jeder Antragsteller muss einen ausführlichen Fragebogen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Daneben sind das Eintrittsalter und eventuelle Vorerkrankungen von Bedeutung. Antragsteller mit Alkoholproblemen oder psychischen Krankheiten werden in der Regel von den privaten Versicherern abgelehnt. Um Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden, darf man zudem keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Info:

Wird bei einem Antragsteller ein erhöhtes Gesundheitsrisiko festgestellt, wird er in der Regel nicht gleich abgelehnt. Im Normalfall muss er einen Risikozuschlag zum normalen Versicherungstarif zahlen.

Die Versicherung ist auch dazu berechtigt, Leistungsausschlüsse im Vertrag zu vereinbaren. Bestimmte Krankheiten werden damit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Antragsteller, die nach der Gesundheitsprüfung abgelehnt werden, haben es schwer bei einer anderen Gesellschaft aufgenommen zu werden. Denn jede Vertragsablehnung wird in einer zentralen Datenbank gespeichert, auf die alle Versicherer Zugriff haben.

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