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Abdingung

Der Begriff Abdingung bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient, wonach für eine Behandlung höhere Kosten als in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt werden. Die GOÄ schreibt vor, welche Gebühren für Patienten anfallen, die nicht gesetzlich versichert sind. Sie ist somit eine Art Maßstab der Abrechnungskosten, welche ein Arzt in Rechnung stellt. Betroffen sind daher in der Regel privat Krankenversicherte oder gesetzlich Versicherte, die bestimmte Sonderleistungen selbst zahlen müssen.

Ärzte unterliegen der Pflicht, sich nach dieser Gebührenordnung zu richten. Erheben sie höhere Kosten, muss dies in Form einer Abdingung durchgeführt werden. Dazu muss vor der jeweiligen Behandlung ein Vertrag erstellt werden, der entsprechende Sonderleistungen und die Kosten festschreibt. Beide Parteien, das heißt Patient und Arzt, müssen diesem Vertrag zustimmen und unterschreiben. Damit eine Abdingung wirksam wird, ist allerdings nicht nur die Unterschrift des Patienten notwendig. Der Arzt muss vor der Behandlung auch ein persönliches Gespräch mit dem Patienten führen und ihn über alle zusätzlichen Leistungen und Kostenabweichungen informieren.

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