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Arztleistungen

Der Begriff Arztleistung steht für jede Art von Behandlung, die ein Arzt mit Patienten durchführt. Die Kosten einer Arztleistung muss der Patient nicht selbst tragen, da sie in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden. Um eine Arztleistung in Rechnung zu stellen, müssen Ärzte bestimmte Regelungen einhalten (Regelleistungen). Danach dürfen nur Leistungen in Rechnung gestellt werden, die medizinisch notwendig sind.

Werden vom Arzt darüber hinaus zusätzliche Leistungen erbracht, müssen diese angemessen sein und der Patient muss ihnen zustimmen. Dazu muss der Patient eine schriftliche Einwilligung abgeben, dass er die Kosten übernimmt. Nur dann kann der Arzt die erbrachten Zusatzleistungen in Rechnung stellen. Wie hoch die Kosten für eine Arztleistung ausfallen, wird durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Alle Rechnungen für gesetzlich und privat Versicherte müssen sich an der GOÄ orientieren.

Um bei einer ambulanten Behandlung die gleichen Arztleistungen zu erhalten wie Patienten der privaten Krankenversicherung, können gesetzlich Versicherte eine private ambulante Zusatzversicherung abschließen. Deutliche Unterschiede gibt es im Abrechnungsmodell zwischen privaten und gesetzlichen Kassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen Ärzte direkt mit der Kasse ab. Privatversicherte müssen Arztleistungen zunächst selbst auslegen und die Arztrechnung anschließend bei ihrem Versicherer einreichen.

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