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Kreditkarte: kostenlos online bezahlen ab 2017

München, 13.10.2015 | 08:15 | lsc

Online-Zahlungen mit Kreditkarte oder Girocard dürfen ab Herbst 2017 nichts mehr kosten. Dann tritt der vom EU-Parlament am Donnerstag beschlossene zweite Teil der EU-Richtlinie zu Zahlungsdienstleistungen in Kraft. Extra-Zuschläge für das Bezahlen mit Karte, wie sie zum Beispiel von Billigflugairlines erhoben werden, dürfen dann nicht mehr anfallen.

Kreditkarte, mit der online bezahlt wird
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet künftig kostenlos sein soll.
Die beschlossenen Regelungen gelten für EC-Karten, Mastercard- und Visa-Kreditkarten und erstmals auch für Drittanbieter wie SOFORT Überweisung. Für American Express und Diners Club Kreditkarten gelten die neuen Bestimmungen nicht, weil diese Karten nicht von Banken, sondern von den Kreditkartengesellschaften selbst ausgegeben werden. Firmenkreditkarten, die nur für geschäftliche Zahlungen benutzt werden, sind ebenfalls ausgenommen.

Erstmals soll auch der Graumarkt dem EU-Recht unterliegen. Gemeint sind damit Drittanbieter wie zum Beispiel SOFORT Überweisung, die auf das Konto des Kunden zugreifen. Die Richtlinie schreibt Drittanbietern vor, dass sie bestimmte Anforderungen in puncto Authentifizierung und Sicherheit erfüllen müssen, um auf die Daten der Bankkunden zugreifen zu dürfen. Zudem muss der Anbieter die Daten nach dem Zahlungsvorgang sofort wieder löschen. Neu ist auch, dass er für Fehlbuchungen haftet und den Betrag ersetzen muss.

Mehr Anbieter, mehr Sicherheit, weniger Kosten

Die am Donnerstag beschlossenen Regelungen kommen allen Verbrauchern in Europa zugute. Sie sollen bewirken, dass Zahlungen im Internet günstiger und sicherer werden. Mehr Zahlungsdienstleister im Online- und Mobil-Sektor – wie sie durch neue Mobile-Payment-Anbieter oder von FinTechs zu erwarten sind − sollen dem Kunden mehr Auswahlmöglichkeiten liefern. Gleichzeitig soll das Mehr an Anbietern aufgrund des gesteigerten Wettbewerbs die Kosten für Zahlungsdienste senken.

Die neuen Richtlinien müssen vom EU-Ministerrat noch angenommen werden. Das gilt jedoch als Formalie. Der erste Teil der EU-Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen wurde bereits beschlossenen und betrifft die neu eingeführten Obergrenzen für Interbankenentgelte. Sie gelten ab Jahresende.

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