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Derzeit möglich: Zinsbindung beim KfW-Studienkredit vereinbaren

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Seit dieser Woche und noch bis zum 15. März haben die Studienkreditkunden der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Möglichkeit, mit der staatlichen Förderbank einen Festzins für ihr Darlehen zu vereinbaren, welcher dann ab dem 1. April greift. Wie die Beantragung funktioniert und welche Vorteile sie mit sich bringt.
KfW-Studienkredit Festzins vereinbaren

Bis zum 15. März können Inhaber eines KfW-Studienkredites mit der Bank einen Festzins vereinbaren und so je nach Zinsentwicklung an den Zinsen sparen.

Neben einer Umstellung auf eine feste Verzinsung können bis zum 15. März außerdem auch kostenfrei Ratenanpassungen und Sondertilgungen vorgenommen werden. Wer die Frist verpasst, muss bis zum Beginn der nächsten sogenannten Roll-Over-Periode warten, die am 1. Oktober beginnt.

Wissen, was einen erwartet: Festzins vereinbaren

Standardmäßig werden für den KfW-Studienkredit variable Zinsen fällig. Diese werden von der Bank zweimal jährlich – zum 1. April und zum 1. Oktober – an das aktuelle Zinsniveau angeglichen, basierend auf dem 6-Monats-EURIBOR.

Seit 2012 haben Kreditnehmer jedoch ebenso die Möglichkeit, zu den genannten Terminen für die Dauer von bis zu zehn Jahren einen Festzins mit der KfW zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist, dass der Studienkredit zum Zeitpunkt der Antragstellung variabel verzinst wird oder aber, dass eine zuvor vereinbarte Zinsbindung zum nächsten Roll-Over-Termin endet. Darüber hinaus darf das Darlehen nicht gestundet sein. Auch Zahlungsrückstände sind ein Ausschlusskriterium.

Wie hoch sind die aktuellen Festzinsen?
Die Höhe der Konditionen richtet sich nach verschiedenen Faktoren, nicht zuletzt etwa nach der Dauer der Zinsbindung. Die KfW veröffentlicht jedoch zur Orientierung regelmäßig die maximalen Zinssätze. Die aktuellen Konditionen auf einen Blick:

Aktuelle Zinsen des KfW-Studienkredites
Zinsbindung max. Sollzins pro Jahr max. Effektivzins pro Jahr
keine (variabler Zins seit 01.10.2015) 3,74 % 3,81 %
1 Jahr 3,90 % 3,97 %
2 Jahre 3,90 % 3,97 %
3 Jahre 3,90 % 3,97 %
4 Jahre 4,00 % 4,02 %
5 Jahre 4,02 % 4,09 %
6 Jahre 4,06 % 4,14 %
7 Jahre 4,11 % 4,19 %
8 Jahre 4,27 % 4,35 %
9 Jahre 4,34 % 4,43 %
10 Jahre 4,52 % 4,61 %

Was spricht für, was gegen eine Zinsbindung?
Durch die Vereinbarung eines Festzinssatzes sind Verbraucher über die Dauer der Zinsbindung gegen größere Zinsschwankungen geschützt. Steigen die Zinsen während dieser Zeit, bedeutet das für den Kreditnehmer am Ende eine Ersparnis, auch wenn der Festzins bei Abschluss der Vereinbarung die jeweils aktuellen variablen Konditionen übersteigt. Gleichzeitig ist es jedoch ebenso möglich, dass die Zinsen während der Festzinsvereinbarung sinken und der Kreditnehmer dadurch mehr für seinen KfW-Studienkredit zahlt als bei variabler Verzinsung.

Wie funktioniert der Abschluss einer Festzinsvereinbarung?
Ein Festzinsangebot können Kreditnehmer aktuell noch bis zum 15. März bequem über das Online-Kreditportal der KfW anfordern. Innerhalb von 24 Stunden nach Antragstellung erstellt die staatliche Förderbank ein konkretes Angebot, welches nur noch unterschrieben werden und bis 20. März bei der Bank eingegangen sein muss. Nach erfolgreicher und fristgerechter Beantragung erhalten Kreditnehmer auf dem Postweg eine Annahmebestätigung.

Unverbindlich mehrere Angebote einholen

Bei Interesse können Kreditnehmer zur Entscheidungsfindung auch mehrere Festzinsangebote für unterschiedliche Zinsbindungen beantragen. Sämtliche Angebote sind unverbindlich und verfallen automatisch, solange der Kunde keinen unterschriebenen Antrag an die Bank versendet.

Studienkredit an den Geldbeutel anpassen: Tilgungsplan ändern

Bis zu 25 Jahre kann die Rückzahlung des KfW-Studienkredites dauern – eine lange Zeit, in der sich die persönlichen finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers durchaus verändern können. Aus diesem Grund räumt das Institut seinen Kunden ebenfalls jährlich zum 1. April und 1. Oktober die Möglichkeit einer Ratenanpassung ein.

Wer aktuell monatlich etwas mehr Geld zur Verfügung hat, das er gern in die Tilgung seines Studienkredites fließen lassen möchte, oder aber etwas mehr finanziellen Spielraum benötigt, kann jetzt noch bis zum 15. März eine Änderung seines Tilgungsplans veranlassen. Diese wird dann per 1. April wirksam. Da die Rate immer erst am 1. des Folgemonats eingezogen wird, erfolgt die Abbuchung des geänderten Betrages dann erstmals zum 1. Mai.

Wichtig: Die monatliche Mindestrate von 20 Euro darf durch die Ratenanpassung nicht unterschritten werden. Ebenso wenig darf die Rückzahlungsdauer das Maximum von 25 Jahren übersteigen.

Schneller schuldenfrei werden: Sondertilgungen leisten

Ebenso bis 15. März können ehemalige Studierende bei der KfW eine Sondertilgung veranlassen, welche dann zum 1. April vom angegebenen Referenzkonto abgezogen wird. Der Mindestbetrag für eine solche zusätzliche Rate liegt bei 100 Euro. Nach oben hin sind der Sondertilgung keine Grenzen gesetzt – so ist es ebenfalls möglich, den gesamten ausstehenden Kreditbetrag vorzeitig abzulösen und damit auf einen Schlag wieder schuldenfrei zu sein.

Gut zu wissen: Sowohl Ratenanpassungen als auch Sondertilgungen können – im Gegensatz zu einer Festzinsvereinbarung – zu jeder Zeit beantragt werden, auch wenn je nach Beantragung bis zur Umsetzung dann mitunter ein halbes Jahr vergehen kann.

Hier geht es zum Online-Kreditportal der KfW

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