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Kredit Lexikon

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Quellensteuer

Unter dem Begriff der Quellensteuer fallen in Deutschland unter anderem die Lohnsteuer, sowie die Abgeltungs- bzw. Kapitalertrags- oder Zinsabschlagssteuer. Dabei werden Einkünfte wie beispielsweise Lohnzahlungen, Zinsen auf das Tagesgeld und andere Anlageformen oder Dividenden versteuert. Die Quellensteuer wird von den Einkünften automatisch abgezogen und dann an das Finanzamt abgeführt. Daher rührt auch der Begriff Quellensteuer, da die Steuer direkt an der Quelle erhoben und abgeführt wird.

Mit der Kapitalertragssteuer als Quellensteuer werden Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert. Dabei fällt die Steuer auf Zinserträge und Dividenden an. Die Kapitalertragssteuer wird dann direkt durch das Kreditinstitut, bei welchem das Kapital angelegt wurde, abgeführt. Seit dem 01. Januar 2009 gibt es auch die Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge. Dabei werden diese mit 25 Prozent versteuert, hinzu werden noch der Solidaritätszuschlag und je nach Anleger auch die Kirchensteuer gerechnet. Die Abgeltungssteuer ersetzt die Kapitalertragssteuer als Quellensteuer im Bereich der Privatanleger. Die Zinsabschlagssteuer wurde ebenfalls am 01. Januar 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst. Damit wurde das Ziel verfolgt diese Art der Quellensteuer noch gerechter und einheitlicher zu gestalten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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