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Festgeld Lexikon

Quellensteuer

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle erhoben und automatisch an das Finanzamt abgeführt wird. In Deutschland gehören die Lohnsteuer und die Abgeltungssteuer bzw. die Kapitalertragsteuer zu den gängigsten Quellensteuern. Dabei werden Einkünfte wie beispielsweise Lohnzahlungen, Zinsen auf das Festgeld und andere Anlageformen oder Dividenden versteuert.
 

Quellensteuer im Ausland

Legen Sparer Geld bei Banken im Ausland an, führen diese nicht die deutsche, sondern allenfalls die in dem jeweiligen Land gültige Kapitalertragsteuer ab. Als Sparer in Deutschland können Sie dies verhindern – oder die Steuer zumindest reduzieren –, indem Sie der Bank Ihre deutsche Steuerpflicht nachweisen. Dazu übermitteln Sie eine beglaubigte Ansässigkeitsbescheinigung an die Bank. In den meisten Ländern Europas können Sie die nationale Quellensteuer auf Kapitalerträge mit diesem Vorgehen auf null Prozent senken. In einigen Ländern gilt dann ein verringerter Steuersatz.

Die deutsche Quellensteuer müssen Sparer in diesem Fall über Ihre Steuererklärung begleichen. Ausnahmen bieten Anlage-Modelle, wie das CHECK24 Anlagekonto. Hier zieht die deutsche Bank, bei der das Anlagekonto geführt wird, die deutsche Steuer automatisch ein.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.