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Wiederzulassung eines Autos

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch eine Kfz-Wiederzulassung wird ein abgemeldetes oder stillgelegtes Auto wieder angemeldet.
  • Die Wiederzulassung eines Autos kostet mindestens 11 Euro.
  • Welche Unterlagen Sie für eine Wiederzulassung benötigen, ist abhängig von der Dauer der Abmeldung.

Was ist eine Kfz-Wiederzulassung?

Bei einer Kfz-Wiederzulassung wird ein abgemeldetes Fahrzeug, das zuvor bereits in Deutschland zugelassen war, erneut angemeldet.

Was kostet eine Wiederzulassung?

  • Ab 11 € bei gleichem Halter im bisherigen Zulassungsbezirk.
  • Ab 23 € bei Halterwechsel und anderem Zulassungsbezirk.

Weitere Kosten können entstehen, etwa durch:

Welche Unterlagen brauche ich für die Wiederzulassung?

Ist die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) des Autos noch nicht länger als 7 Jahre her, benötigen Sie diese Unterlagen für die Wiederzulassung:

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Online Zulassung

 

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht (mehr), müssen Sie der Zulassungsstelle die technischen Daten des Fahrzeuges anders zur Verfügung stellen. Dies geht etwa mit:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (CoC-Papiere)
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • Einzelabnahme §21

Abmeldebescheinigung

Wurde das Auto vor dem 1.10.2005 stillgelegt, sollten Sie auch eine Abmeldebescheinigung haben. Diese legen Sie ebenfalls bei der Wiederzulassung vor.

Wie lange darf ein Auto abgemeldet sein ohne Vollabnahme?

Seit der Abmeldung des Autos dürfen 84 Monate (7 Jahre) vergangen sein. Innerhalb dieser Frist benötigt das Auto bei einer Wiederzulassung keine sogenannte Vollabnahme.

Es reicht aus, mit den Fahrzeugpapieren und der Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle zu gehen und das Auto anzumelden.

Ist der TÜV abgelaufen, steht zuvor noch eine normale Hauptuntersuchung (HU) an.

Kfz-Wiederzulassung nach 7 Jahren

Ist das Auto länger als 7 Jahre abgemeldet, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Um diese wieder zu erlangen, muss das Auto vor der Wiederzulassung eine Vollabnahme nach §21 bestehen.

Nur mit Kennzeichen fahren

Um zur Werkstatt, zur HU oder zur Zulassungsstelle zu fahren, benötigen Sie für das wiederzuzulassende Auto Kennzeichen.

Sind die alten, entstempelten Nummernschilder noch vorhanden und nicht neu vergeben, dürfen Sie mit diesen fahren.

Ansonsten benötigen Sie Kurzzeitkennzeichen oder müssen das Auto auf einem Hänger transportieren.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was ist der Unterschied von Neuzulassung und Wiederzulassung?

Bei einer Neuzulassung (Erstzulassung) wird ein Fahrzeug zum ersten Mal überhaupt für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Bei einer Wiederzulassung war das Fahrzeug dagegen schon einmal zugelassen, wurde zwischenzeitlich abgemeldet/stillgelegt und bekommt nun erneut eine Zulassung.

Kann ich eine Wiederzulassung online machen?

Ja, seit Oktober 2019 ist die Wiederzulassung online möglich.
Allerdings gilt dies nur für nach dem 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge. Hier haben die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) den für eine Online-Wiederzulassung notwendigen Sicherheitscode.
Welche weiteren Voraussetzungen und Schritte notwendig sind, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Auto online zulassen”.

Kann ich ein stillgelegtes Auto wieder anmelden?

Ja, das geht. Auf Antrag kann ein stillgelegtes Auto wieder zugelassen werden. Den Antrag dafür stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle.

Was kostet es, ein Auto wieder anzumelden?

Die Wiederzulassung bei gleichem Halter im gleichen Zulassungsbezirk wie zuvor kostet ab 11 Euro. Bei Halterwechsel oder bei Zulassung in einem neuen Zulassungsbezirk liegen die Kosten ab 23 Euro aufwärts.

Wie lange reicht der TÜV bei Wiederzulassung?

Bis zu 7 Jahre nach Abmeldung eines Autos besteht die Pflicht zur Hauptuntersuchung weiter. War das Auto länger stillgelegt, ist eine Vollabnahme des Autos Voraussetzung für eine erneute Anmeldung.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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