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In knapp jedem zweiten Haushalt fehlen Rauchmelder

München, 4.12.2014 | 15:50 | mtr

Eine aktuelle Umfrage der Zurich Versicherung offenbart eine großen Diskrepanz in Sachen privater Brandschutz. Einerseits befürworten 85 Prozent aller Bundesbürger eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen. Andererseits sind bisher nur 41 Prozent der Privathaushalte mit einem Warngerät ausgestattet. Wer einer bestehenden Installations- und Wartungspflicht nicht nachkommt, riskiert Leben und gefährdet gegebenenfalls den Versicherungsschutz.

Eine Hand greift nach einem Rauchmelder, der an der Decke montiert ist.Umfrage: In fast jedem zweiten Haushalt fehlen Rauchmelder. In manchen Bundesländern ist die Installation Pflicht.
Derzeit besteht in 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es noch keine gesetzlichen Vorgaben. In allen anderen Ländern sind die Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, in ihren Wohnungen ein Warnsystem zu installieren. In den meisten Fällen finden sich hierzu in den Landesbauordnungen entsprechende Vorschriften.

Die Wohnungseigentümer müssen in der Regel sicherstellen, dass Rauchmelder ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Manche Verordnungen erlauben es jedoch, die Wartungspflicht auf den Mieter zu übertragen. In diesem Fall muss sich der Eigentümer dennoch vergewissern, dass die Geräte ordnungsgemäß gewartet werden. Sowohl Mieter als auch Immobilieneigentümer sollten sich über die gesetzlichen Vorgaben informieren und entsprechend den Mietvertrag prüfen.

Wer einer bestehenden Pflicht nicht nachkommt, kann unter Umständen für Brandschäden haftbar gemacht werden. Da Rauchmelder nachweislich Leben retten können, raten Experten dringend dazu, Warngeräte auch dann zu installieren, wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem sollte jeder der eine Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen hat prüfen, ob die Vertragsbedingungen bei fehlenden oder falsch justierten Brandschutzmeldern eine Leistungskürzung oder -verweigerung vorsehen.

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