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Richtlinie PSD 2 in Kraft
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Was sich bei Ihrem Girokonto ändert

München, 12.01.2018 | 14:07 | nze

Keine Zusatzgebühren mehr für SEPA-Überweisungen, leichtere Rückbuchung von Fehlüberweisungen und der Zugriff von Zahlungsdienstleistern aufs Konto – die Neuerungen auf einen Blick.

Frau mit Smartphone bei Nacht
Kontoumsätze über eine Multibanking-App prüfen - PSD 2 schafft unter anderem dafür die rechtliche Grundlage.
Im Zahlungsverkehr gelten neue Regeln. Sie sind europaweit einheitlich und gehen auf die EU-Richtlinie PSD 2 zurück. Für Kontoinhaber ergibt sich daraus eine Reihe von Änderungen – auf die der Bankenverband und die Bundesregierung hinweisen.

1. Bezahlen darf nichts mehr extra kosten

Wer im Laden oder im Internet einkauft, dem dürfen Händler in Europa für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen oder Lastschriften in Euro kein zusätzliches Entgelt mehr berechnen.
 

2. Haftung bei Missbrauch des Onlinebankings nur noch bis 50 Euro

Wird unberechtigt per Lastschrift Geld vom Konto abgebucht oder dringen Kriminelle ins Onlinebanking ein und räumen das Girokonto leer, haftet der Inhaber nur noch bis höchstens 50 Euro für den Schaden – vorausgesetzt, er hat nicht fahrlässig gehandelt und beispielsweise seine TAN-Liste oder seine Zugangsdaten anderen zugänglich gemacht. Bisher lag die Haftungsgrenze bei 150 Euro.
 

3. Fehlüberweisungen leichter zurückholen

Bei Überweisungen, die der Inhaber des Girokontos nicht in Auftrag gegeben hat, sondern die beispielsweise von Kriminellen in die Wege geleitet wurden, müssen Banken den abgebuchten Betrag erstatten, und zwar spätestens einen Tag, nachdem der Kontoinhaber sie informiert hat. Glaubt die Bank dem Kunden nicht, dann muss sie künftig beweisen, dass dieser fahrlässig gehandelt hat oder sie betrügen möchte.
 
Bei Fehlüberweisungen muss die Bank des Empfängers der Bank des Zahlers alle Angaben mitteilen, die nötig sind, um den fälschlicherweise abgebuchten Beitrag zurückzuerhalten. SEPA-Lastschriften können sich Bankkunden weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten lassen – das war schon bisher möglich, ist aber jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit.
 

4. Banken haften bei verspäteten Zahlungen

Kommt eine Zahlung beim Empfänger verspätet an, müssen die beteiligten Zahlungsdienstleister die Verspätung beim Empfänger des Geldes ausgleichen.
 

5. Kontozugang für Zahlungsdienstleister und Multibanking-Apps geregelt

Mit Diensten wie Sofortüberweisung sekundenschnell Online-Einkäufe bezahlen oder sich mit einer Anwendung wie dem Kontomanager von CHECK24 (enthalten in der App des Vergleichsportals) einen Überblick über mehrere Konten verschaffen: Was schon seit einiger Zeit möglich ist, steht jetzt auf einer europaweit einheitlichen gesetzlichen Grundlage. Banken müssen Drittdienstleistern über eine Schnittstelle Zugang zu den Konten ihrer Kunden gewähren – deren Zustimmung vorausgesetzt. Welche Dienstleister dazu grundsätzlich befugt sind, darüber wacht in Deutschland die Bankaufsicht Bafin (einen ausführlichen Überblick über Chancen, mögliche Risiken und die Regelungen rund um den Kontozugriff für Dritte finden Sie im verlinkten Beitrag.
 

6. Onlinebanking wird sicherer und etwas komplizierter – aber nicht sofort

Mit Inkrafttreten von PSD 2 wird die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, wie sie etwa schon bei Zahlungen per Internet vorgeschrieben ist, auch beim Einloggen ins Onlinebanking oder bei Online-Überweisungen Pflicht. Der Kunde muss sich durch zwei Faktoren zu erkennen geben, die aus zwei der drei Kategorien Wissen (etwa eine PIN), Besitz (zum Beispiel sein Smartphone) oder unveränderliches Merkmal (beispielsweise Fingerabdruck) stammen. Im Zuge der neuen Regeln zur Kundenauthentifizierung wird auch die iTAN abgeschafft. Diese neuen Vorschriften gelten aber nicht sofort, sondern voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2019, wie der Bankenverband mitteilt. Grund dafür ist, dass zunächst technische Standards veröffentlicht werden und die Banken im Anschluss 18 Monate Zeit für deren Umsetzung erhalten.

Durch PSD 2 ergeben sich auch Änderungen bei Zahlungen mit der Kreditkarte – mehr dazu im verlinkten Beitrag. 

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