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Nach Leitzinssenkung: Banken senken Dispozinsen geringfügig

München, 16.06.2014 | 11:44 | bme

Nach der Leitzinssenkung der EZB am 5. Juni passen die ersten Bankhäuser Medienberichten zufolge ihre Dispozinsen nach unten an – allerdings nur geringfügig. Insgesamt zehn Banken senken die Zinsen für die Überziehung des Kontos - der Großteil dieser Geldhäuser jedoch um lediglich 0,1 Prozentpunkte. Verbraucherschützer und die Opposition im Bundestag kritisieren diese marginalen Zinssenkungen.

Kontoauszug mit Euromuenzen
Nach der EZB-Leitzinssenkung auf 0,15 Prozent passen nun die ersten Bankhäuser die Dispozinsen nach unten an.
Die Berliner Bank senkt den Dispozins genau wie die Deutsche Bank um lediglich 0,1 Prozentpunkte auf 11,8 Prozent. Die Norisbank senkt den Dispozins ebenfalls um 0,1 Prozentpunkte auf 11,15 Prozent, die Postbank um den gleichen Wert auf 11,95 Prozent für das Giroplus-Konto und auf 9,3 für das Giro-Extraplus. Die höchste Zinssenkung nimmt die Commerzbank mit 0,5 Prozentpunkten auf 11,4 Prozent vor. Die Targobank gab bekannt, den Dispozins ab 1. Juli ebenfalls nach unten korrigieren zu wollen. Die genaue Höhe der Zinsanpassung blieb jedoch noch offen.

Die aktuellen Zinssenkungen werden beispielsweise von der verbraucherpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Grünen, Nicole Maisch, stark kritisiert. Die Banken bekämen Geld zum Nulltarif und würden weiterhin Dispozinsen in zweistelliger Höhe abzocken, so Maisch. Aus Sicht der Grünen-Politikerin sollten die Dispozinsen daher gesetzlich gedeckelt werden. Auch Verbraucherschützerin Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht die Dispozinsen im Vergleich zum sonstigen Zinsumfeld als viel zu hoch an. Ein Zinsdeckel von sieben Prozent auf Grundlage des Referenzzinssatzes EURIBOR wäre vorstellbar, so Mohn weiter.

Der Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon hingegen argumentiert, dass der Dispozins seit 2008 im Schnitt um rund drei Prozentpunkte gesenkt wurde. Dies zeige, dass die Kreditwirtschaft auf die Rahmenbedingungen reagiere, so Fahrenschon. Nach Ansicht von Verbraucherschützern und Finanzexperten sollte der Dispositioinskredit von Verbrauchern generell nur für kurzfristige finanzielle Engpässe genutzt werden.

 

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