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Girokarte: Handel schafft einheitliche EC-Kartengebühren ab

München, 30.03.2015 | 12:43 | bme

Die Händler in Deutschland haben ihre Zusage gegenüber dem Bundeskartellamt eingehalten und die einheitlichen Gebühren für EC-Kartenzahlungen aufgegeben. Das geht aus einer Mitteilung des Bundeskartellamtes vom Montag hervor. Die Höhe der Entgelte wird nun in Verhandlungen zwischen Banken und Händlern festgelegt. Zuvor waren bei der Zahlung per EC-Karte einheitlich 0,3 Prozent des Umsatzes fällig geworden.

ELV-Verfahren: PIN- Eingabe am Terminal
Der Handel hat einheitliche EC-Kartengebühren abgeschafft, die Gebühren werden dadurch günstiger.
Dagegen hatte sich das Verfahren des Bundeskartellamtes gerichtet. Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft in Deutschland hatten sich im April vergangenen Jahres dem Kartellamt gegenüber dazu verpflichtet, die einheitlichen Entgelte bei Electronic-Cash-Kartenzahlungen abzuschaffen. Die Spitzenverbände der Banken hätten ihre Zusagen eingehalten, lautet nun das Fazit von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Im Zuge der Verhandlung hätten die Händler nun teils deutlich reduzierte Preise vereinbaren können, so Mundt weiter. Gerade kleinere Händler könnten von dem neuen System profitieren. Im Unterschied zu großen Einzelhandelsketten oder den Mineralölkonzernen mit ihren Tankstellen hätten kleine Händler in der Vergangenheit keine Preiszugeständnisse durchsetzen können, so der Bundeskartellamts-Präsident.

Electronic-Cash-Transaktionen werden in Deutschland seit dem 1. November 2014 nur noch auf Grundlage verhandelter Entgelte zwischen Händlern und Banken abgerechnet. Electronic-Cash – also die Kartenzahlung mit PIN - ist nach Bargeld das am häufigsten genutzte Zahlungsmittel in Deutschland.  Im Jahr 2013 etwa wurden über 2,5 Milliarden Transaktionen mit einem Volumen von 140 Milliarden Euro über Electronic-Cash abgewickelt und die Erträge der Händlerentgelte betrugen über 300 Millionen Euro. Bei der Kartenzahlung haben Verbraucher die Wahl zwischen dem Electronic-Cash-Verfahren – der Zahlung per Karte und PIN – sowie dem Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV). Dabei wird die Zahlung per Unterschrift bestätigt.

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