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Gestohlene Girocards 15 Prozent mehr Betrugsdelikte mit EC-Karten
| lsc
Im vergangenen Jahr wurden 18.487 Betrugsfälle registriert, in denen die Täter mit gestohlenen Girocards per Lastschrift bezahlten. Die Sperrung der Girocard reicht nicht, um sich davor zu schützen.
Wurde die Girocard gestohlen, sollte eine KUNO-Sperrung vorgenommen werden, um die Täter am Bezahlen per Lastschrift zu hindern.
Im vergangenen Jahr sind bundesweit etwas mehr als 70.000 Fälle von Computer- und Internetkriminalität polizeilich erfasst worden − 5,2 Prozent weniger als noch 2014. Beim EC-Karten-Betrug kam es hingegen zu einem Anstieg von 15 Prozent. Das geht aus der noch unveröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2015 hervor, die der Welt am Sonntag vorliegt.
Um das Girokonto leer zu räumen, müssen Betrüger ihren Opfern die EC-Karten nicht notwendigerweise stehlen. Oft reicht es schon, wenn sie in den Besitz der Girokontodaten gelangen. Sie können im Internet gekauft werden – der Markt hierfür boomt. Ohne Karte kann nur im Internet eingekauft werden. Häufig fertigen die Betrüger jedoch eine gefälschte Girocard an und kaufen mit dieser bei Händlern, die das Lastschriftverfahren als Bezahlmethode anbieten. Dann bedarf es nur noch einer gut gefälschten Unterschrift und der Schaden ist angerichtet.
An Bargeld gelangen die Täter jedoch nur, wenn sie die Original-Girocard besitzen und die persönliche Identifikationsnummer wissen (PIN). Bei Händlern, die lediglich Zahlungsautorisierungen per PIN akzeptieren, haben sie keine Chance.
Girocard-Sperre schützt nur bedingt
Bei Verlust oder Diebstahl der Girocard beziehungsweise wenn man nicht selbst getätigte Ausgaben auf den Kontoauszügen vorfindet, muss die Karte unverzüglich gesperrt werden. Dafür steht die kostenlose Hotline 116 116 rund um die Uhr zur Verfügung. Doch die Sperre verhindert lediglich (Aus-)Zahlungen mit PIN-Abfrage. Das Bezahlen per Lastschrift ist immer noch möglich.
Wer auch dem einen Riegel vorschieben will, muss zusätzlich eine KUNO-Sperrung vornehmen. Die Abkürzung steht für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. Um diese zu beantragen, muss der Geschädigte persönlich zur Polizei gehen. Von dort wird die Information zur Sperrung der Girocard an die zentrale Meldestelle des Handels weitergeleitet. Wird die Karte danach wieder zum Bezahlen herangezogen, erhält der Händler den Hinweis, dass diese gestohlen wurde. Eine dauerhafte Sperrung ist allerdings nur möglich, wenn man die Kartenfolgenummer kennt. Sie ist manchmal auf die Karte gedruckt beziehungsweise befindet sich auf Kontoauszügen. Ist das nicht der Fall, wird sie und eventuelle Partnerkarten erstmal nur für zehn Tage gesperrt. Diese Zeit kann man nutzen, um bei der Bank nach der Nummer zu fragen und sie auf der KUNO-Homepage nachzureichen. Hundertprozentigen Schutz bietet allerdings auch diese Sperrung nicht, da nicht alle Händler in dem System erfasst sind. Zu dem beteiligt sich das Bundesland Hessen nicht an KUNO.
Betrug per Lastschrift: Was nun?
Stellen Verbraucher fest, dass ihnen zu Unrecht Beträge abgebucht wurden, können sie die Lastschrift zurückgeben. Bis zu acht Wochen nach der Abbuchung hat man dafür Zeit. Das Geld wird danach sofort wieder zurückgebucht. Doch nicht nur das: In der Regel bekommt man auch eine Aufforderung von einer Inkasso-Firma, die Zahlung zu begleichen. In diesem Fall muss man das Unternehmen von der Sperrung der Karte durch die Polizei informieren.