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Finanzausschuss fordert "Girokonto für jedermann" für Flüchtlinge

München, 05.03.2015 | 09:44 | bme

Flüchtlinge sollen künftig ein „Girokonto für jedermann“ nutzen können. Darauf einigte sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in der vergangenen Woche. Die Fraktion der Grünen hatte zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt. Derzeit können Flüchtlinge oft kein Girokonto eröffnen, da sie sich häufig nicht mit einem gültigen Pass mit Lichtbild ausweisen können, wie es das Geldwäschegesetz verlangt.

Mensch hebt Geld am Automaten ab
Der Finanzausschuss des Bundestags fordert das Recht auf ein "Girokonto für jedermann" auch für Flüchtlinge.
Flüchtlinge seien oftmals nur im Besitz einer sogenannten Duldungsbescheinigung und könnten daher bislang kein Konto eröffnen, sagte ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es solle daher eine Rechtsverordnung erlassen werden, die diese Bescheinigungen als „geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG)“ anerkennt. Die Folgen eines Lebens ohne Konto seien dramatisch - ein Konto sei notwendig, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, sagte der Sprecher.

Die Fraktion der Linkspartei begrüßte den Antrag und wies darauf hin, dass es bereits eine entsprechende EU-Richtlinie gebe, die lediglich in nationales Recht überführt werden müsse. Auch Union und SPD begrüßten die vorgeschlagenen Änderungen. Ein Referentenentwurf soll noch vor der Sommerpause vorgelegt werden, im September soll das Kabinett dann darüber entscheiden. Für die Umsetzung der Richtlinie habe man dann bis Herbst 2016 Zeit, sagte ein Sprecher des Deutschen Bundestags.

Die EU-Richtlinie zum „Girokonto für jedermann“ war im vergangenen Jahr vom Europaparlament auf den Weg gebracht worden und wird im Jahr 2016 in Kraft treten. Jeder EU-Bürger hat dann einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Konto – auch ohne festen Wohnsitz. Insgesamt besitzen etwa 58 Millionen Menschen in der Europäischen Union kein eigenes Konto. Bis auch Flüchtlinge ein „Girokonto für jedermann“ beantragen können, gilt eine Übergangslösung, die in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelt wurde.

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