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Krankenkassen: Test auf Downsyndrom wird Kassenleistung

München, 19.9.2019 | 15:45 | mst

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen künftig für einen Bluttest zum Nachweis des Downsyndroms. Der Anspruch darauf soll allerdings an strenge Kriterien geknüpft sein.
 

Arzt untersucht Bauch einer schwangeren Frau.Arzt untersucht den Bauch einer schwangeren Frau.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden künftig einen Bluttest zum Nachweis auf Trisomie 21 und andere Chromosomenstörungen bezahlen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen am Donnerstag beschlossen, wie die FAZ Online berichtet.
 
Die Kassen sollen den Test allerdings nur in bestimmten Fällen übernehmen. Der Arzt muss bescheinigen, dass es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt und der Test sinnvoll ist. Zudem muss die werdende Mutter eine umfassende ärztliche Beratung erhalten.

Rund 50.000 Menschen in Deutschland mit Downsyndrom

Bei dem Test wird das Blut einer schwangeren Frau auf Chromosomenstörungen hin untersucht. Damit lässt sich unter anderem Trisomie 21 – auch als Downsyndrom bezeichnet – nachweisen. Von diesem Gendefekt sind in Deutschland derzeit rund 50.000 Menschen betroffen.
 
Der Bluttest ist schon seit ein paar Jahren auf dem Markt, bislang übernehmen die Krankenkassen die Kosten von einigen Hundert Euro jedoch nicht. Das Bundesgesundheitsministerium muss der Regelung noch zustimmen, die dann ab dem Jahr 2021 in Kraft treten soll.

Lebenshilfe warnt vor den gesellschaftlichen Folgen

Die Möglichkeit, auf Kassenkosten ein ungeborenes Kind auf das Downsyndrom testen zu lassen, stößt nicht nur auf Zustimmung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe etwa warnt vor den gesellschaftlichen Folgen.
 
„Durch eine Suche auf Kassenkosten werden Menschen mit Behinderung diskriminiert. Denn das Downsyndrom ist keine Krankheit, sondern Ausdruck menschlicher Vielfalt und gehört dazu“, sagte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt bereits vor der Entscheidung.

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