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München, 10.6.2015 | 16:03 | mst
Deutsche Krankenhäuser sollen zukünftig nach der Qualität ihrer Versorgung vergütet werden: Effiziente Häuser erhalten Zuschläge, schlecht arbeitende Kliniken müssen mit Abschlägen rechnen. Dies sieht die Krankenhausreform vor, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat.
Danach müssen die Kliniken mit einer Kürzung ihres Budgets rechnen, falls sie vermehrt Operationen durchführen, die nicht medizinisch notwendig sind. Mithilfe eines Strukturfonds soll zudem die Umwandlung von Häusern in Spezialkliniken sowie die Schließung von Kliniken finanziert werden. Hierfür sollen der Gesundheitsfonds sowie die Bundesländer jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
„Mit dem Krankenhausstrukturgesetz schaffen wir eine solide Arbeitsgrundlage für die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland und für die Patienten ein Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Durch das Gesetz werde die Spitzenmedizin gestärkt und dafür gesorgt, dass sich besonders gute Qualität auch lohne.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem die Zahl überflüssiger Operationen reduzieren. Experten bemängeln seit langem, dass besonders viele Hüft- und Knieoperationen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführt werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die Reform indes ab. Damit würde weder die Versorgung der Patienten verbessert noch die Finanzierung der Krankenhäuser gesichert, sagte DKV-Präsident Thomas Reumann. Durch die Reform hätten die deutschen Kliniken allein im Jahr 2017 rund eine Milliarde Euro weniger zur Verfügung. Zudem werde der bereits bestehende Investitionsstau in Milliardenhöhe durch das Gesetz nicht aufgelöst.
Aktualisierung:
Bundestag beschließt die Krankenhausreform
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
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