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München, 9.2.2015 | 08:45 | plu
Seit 1. Januar 2015 beträgt der vom Gesetzgeber festgelegte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent – ein Minus von 0,9 Prozentpunkten gegenüber den vergangenen Jahren (2011 bis 2014: 15,5 Prozent). Zum Ausgleich können Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Bei 45 der 92 öffentlich zugänglichen Kassen liegt dieser aktuell unter 0,9 Prozentpunkten – sie sind damit günstiger als 2014. Dadurch ergibt sich für gesetzlich Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse ein Sparpotenzial von mehreren hundert Euro pro Jahr. Das hat eine CHECK24-Analyse ergeben.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.