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Steuererklärung & Sparzinsen
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Welche Steuern bei Tagesgeld und Festgeld im Ausland gelten

München, 29.01.2021 | 15:32 | fbu

Als deutscher Sparer erhalten Sie für Tages- und Festgeldanlagen von ausländischen Banken häufig höhere Zinsen gezahlt als von Geldhäusern in Deutschland. Je nachdem in welchem Land eine Bank ihren Sitz hat, können nationale Steuern für die Geldanlagen anfallen. Hier erfahren Sie, wann Zinserträge in der Steuererklärung anzugeben sind, wie Sie eine doppelte Besteuerung vermeiden und warum Sie mit Ihrem CHECK24 Anlagekonto noch einfacher den Überblick behalten.

Steuerformular mit Euro-Münzen und Geldscheinen
Auch Zinserträge bei ausländischen Banken müssen Tages- und Festgeldsparer bei der Steuer berücksichtigen.

Tagesgeld und Festgeld sind als äußerst sichere Geldanlage in Deutschland weiterhin sehr beliebt. Gerade Festgeldkonten bieten über einen planbaren Zeitraum verlässliche Renditen. Verglichen mit anderen Anlageformen wie Aktien-Investments an der Börse, unterliegt der Zinssatz während der gesamten Dauer der Veranlagung keinerlei Schwankungen.

Allerdings bieten deutsche Kreditinstitute derzeit in vielen Fällen – wenn überhaupt – nur sehr niedrige Zinsen für ihre Sparkonten an. Besser sieht es in anderen Ländern Europas aus. Dort vergeben Banken häufig immer noch attraktive Zinssätze. Diese Angebote nutzen zunehmend auch deutsche Sparer und greifen deshalb auf der Suche nach den besten Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld immer öfter auf Angebote von Banken im europäischen Ausland zurück. Doch auch Kapitalerträge, die Bundesbürger bei ausländischen Banken erwirtschaften, unterliegen dem deutschen Steuerrecht. Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer in Deutschland können je nach Land noch nationale Steuern für die Anlage im Ausland hinzukommen. Hier gilt es deshalb, mit dem richtigen Vorgehen eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Geldanlage in Deutschland: Sparerpauschbetrag nutzen

Top-Zinsen Tagesgeld (p.a.)
0,40 % (Ferratum Bank, Malta)
0,35 % (ABBank, Griechenland)
0,25 % (FIMbank, Malta)
Top-Zinsen einjähriges Festgeld (eff. p.a.)
0,98 % (ABBank, Griechenland)
0,85 % (BlueOrange Bank, Lettland)
0,81 % (Ferratum Bank, Malta)
Top-Zinsen dreijähriges Festgeld (eff. p.a.)
1,22 % (Rietumu Bank, Lettland)
1,01 % (BlueOrange Bank, Lettland)
1,01 % (APS Bank, Malta)

In Deutschland sind Kapitalerträge bis zu einer Obergrenze von jährlich 801 Euro pro Person von der Steuer befreit – für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner liegt dieser sogenannte Sparerpauschbetrag bei 1.602 Euro. Für darüber liegende Erträge gilt eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dies gilt auch für die Sparzinsen, die Ihnen Banken im Ausland auf Ihre Tages- und Festgelder zahlen.

Um den Sparerpauschbetrag für Ihre Sparkonten bei deutschen Banken zu nutzen, reichen Sie bei jeder Bank hierzulande, bei der Sie ein solches Konto führen, einen Freistellungsauftrag ein. Dabei legen Sie jeweils einen Betrag fest, bis zu dem die Bank keine Kapitalertragsteuer an den deutschen Fiskus abführt. Alle erteilten Freistellungsaufträge dürfen in Summe den Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Einzelpersonen bzw. 1.602 Euro für Paare nicht überschreiten.

Ihr Vorteil mit dem CHECK24 Anlagekonto:

Besonders einfach behalten Sie den Überblick über alle laufenden Freistellungsaufträge, wenn Sie Ihre Geldanlagen über das CHECK24 Geldanlagecenter verwalten. So haben Sie alle Konten übersichtlich an einem Ort – egal ob sich die Banken im In- oder Ausland befinden.

Gut zu wissen: Für die meisten Tages- und Festgelder, die Sie über das CHECK24 Anlagekonto anlegen, können Sie Ihre Freistellungsaufträge ganz einfach online einrichten. Zudem finden Sie im Online-Kundenbereich von CHECK24 eine detaillierte Anleitung, wie Sie dabei vorgehen und wie Sie Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung korrekt angeben.

Geld im Ausland anlegen: Doppelte Besteuerung vermeiden

Legen Sie Geld bei Banken im europäischen Ausland an, führen diese nicht die deutsche, sondern die in dem jeweiligen Land gültige Kapitalertragsteuer ab. Als deutscher Sparer können Sie diese reduzieren, indem Sie der Bank Ihre deutsche Steuerpflicht nachweisen. Hierzu übermitteln Sie eine beglaubigte Ansässigkeitsbescheinigung an das Geldhaus. In den meisten Ländern Europas können Sie die nationale Quellensteuer auf Kapitalerträge mit diesem Vorgehen auf null Prozent senken. In einigen Ländern gilt dann ein verringerter Steuersatz. Am Ende dieses Artikels finden Sie eine Übersicht über Kapitalertragsteuern in verschiedenen europäischen Ländern.

In jedem Fall müssen Sie Ihre Zinserträge bei ausländischen Banken in Ihrer Steuererklärung – Anlage KAP – angeben. Zahlen Sie trotz übermittelter Ansässigkeitsbescheinigung noch eine reduzierte nationale Kapitalertragsteuer, können Sie sich diese damit je nach Land vollständig oder teilweise zurückerstatten lassen. So können Sie in den meisten Fällen eine doppelte Besteuerung vermeiden. Ist die Quellensteuer nicht vollständig anrechenbar, finden Sie einen entsprechenden Hinweis in den Details jedes Angebots im Geldanlage-Vergleich von CHECK24.

Ihr Vorteil mit CHECK24 Anlagekonto:

Legen Sie Ihr Erspartes über das CHECK24 Anlagekonto auf einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto im Ausland an, können Sie Ihre ausgefüllte und beglaubigte Ansässigkeitsbescheinigung über CHECK24 ohne Umwege an die ausländische Bank übermitteln. CHECK24 erinnert Sie rechtzeitig per E-Mail daran, die Bescheinigung zu beantragen.

Zudem steht Ihnen als CHECK24 Kunde stets das passende Formular für Ihren Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung im CHECK24 Geldanlagecenter vorausgefüllt zum Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch eine Ausfüllhilfe und eine Beschreibung, wie Sie für die Beglaubigung durch das zuständige Finanzamt weiter vorgehen.

Fazit: Ein CHECK24 Anlagekonto – viele Vorteile

Mit einem CHECK24 Anlagekonto behalten Sie auch in Steuerfragen leichter den Überblick, da sie hier Ihre Tages- und Festgeldkonten bei Banken in verschiedenen Ländern über einen einzigen Zugang abschließen und verwalten. So wissen Sie immer genau, dass Sie in Deutschland den vollen Freistellungsbetrag für sich nutzen und auch im Ausland alle nötigen Dokumente hinterlegt haben, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Zudem erinnert Sie CHECK24 immer rechtzeitig an bevorstehende Fristen und notwendige Dokumente.

Bei allen Fragen zu Ihren Geldanlagen steht Ihnen zudem ein deutscher Ansprechpartner beratend zur Seite. Sie müssen nicht mehr mit dem ausländischen Institut selbst in Kontakt treten, da eine deutsche Partnerbank die Veranlagung Ihres Ersparten für Sie übernimmt. So können Sie stets von den besten Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld profitieren und auch der jährlichen Steuererklärung ein Stück gelassener entgegenblicken.

Übersicht über Kapitalertragsteuern in europäischen Ländern

Je nach Land fällt die nationale Quellensteuer auf Kapitalerträge für deutsche Anleger unterschiedlich hoch aus. Der reduzierte Steuersatz gilt, wenn Sie Ihre deutsche Steuerpflicht über eine beglaubigte Ansässigkeitsbescheinigung bei der jeweiligen Bank nachgewiesen haben.

Land Nationale Quellensteuer* für Anleger aus Deutschland Steuersatz bei Nachweis der Steuerpflicht in Deutschland*
Belgien 30 % 0 %
Bulgarien 10 % 5 %
Dänemark 0 % 0 %
Estland 0 % 0 %
Finnland 0 % 0 %
Frankreich 0 % 0 %
Griechenland 15 % 10 %
Irland 20 % 0 %
Italien 0 % 0 %
Kroatien 12 % 0 %
Lettland 20 % 10 %
Litauen 15 % 10 %
Luxemburg 0 % 0 %
Malta 0 % 0 %
Niederlande 0 % 0 %
Österreich 25 % 0 %
Polen 19 % 5 %
Portugal 28 % 15 %
Rumänien 10 % 0 %
Schweden 0 % 0 %
Slowakei 19 % 0 %
Slowenien 0 % 0 %
Spanien 0 % 0 %
Tschechien 15 % 0 %
Ungarn 0 % 0 %
Republik Zypern 0 % 0 %


*Stand: 29.01.2021; Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, eigene Recherche; Trotz gewissenhafter Recherche können wir keine Haftung für Korrektheit und Aktualität der Angaben übernehmen.

 

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