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Faire Verbraucherverträge seit 01. März 2022

Strom- und Gasverträge jederzeit kündbar

10.07.2025

Gute Nachrichten für alle Privatkunden: Strom- und Gasverträge, die seit 01. März 2022 abgeschlossen wurden, können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall maximal einen Monat. Möglich macht dies das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Was Sie noch über die verbraucherfreundlichen Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen wissen müssen, erfahren Sie bei uns.

Seit 01. März 2022 abgeschlossene Strom- und Gasverträge

Für Strom- und Gasverträge, die seit 01. März 2022 neu abgeschlossen wurden, gelten geänderte Regelungen. So sind automatische Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Strom- oder Gasvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann. Allgemein dürfen Kündigungsfristen maximal einen Monat betragen. So werden Sie besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt. Sie können Ihren Strom- und Gasvertrag nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist von maximal einem Monat jederzeit kündigen. Für einen unkomplizierten Wechsel empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.

Bis einschließlich 28. Februar 2022 abgeschlossene Strom- und Gasverträge

Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag vor dem 01. März 2022 abgeschlossen haben, gelten weiterhin die alten Regelungen. Automatische Verlängerungen bis zu einem Jahr sind in diesem Fall noch zulässig. Eine rechtzeitige Kündigung, um eine automatische Verlängerung zu verhindern, ist notwendig. Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 01.März 2022 abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen den Wechselalarm sechs Wochen vor Ende der Kündigungsfrist zu aktivieren, damit der Wechsel reibungslos klappt. So kann Ihr neuer Anbieter die Kündigung übernehmen. Endet Ihre Kündigungsfrist in weniger als vier Wochen, sollten Sie selbst kündigen.

Den Strom- oder Gasanbieter selbst kündigen

Bei einem Strom- oder Gasanbieterwechsel übernimmt üblicherweise der neue Anbieter die Kündigung für Sie, egal ob Sie vor dem 01. März 2022 oder danach Ihren Vertrag abgeschlossen haben.

Nur in folgenden Fällen müssen Sie selbst kündigen :

  • Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen.
  • Sie möchten aufgrund eines Umzugs kündigen.
  • Ihre Kündigungsfrist endet in weniger als 4 Wochen. (Vor allem relevant für Strom- und Gasverträge, die vor dem 01. März 2022 geschlossen wurden.)

Häufige Fragen zu fairen Verbraucherverträgen

Was bedeuten faire Verbraucherverträge bei Strom und Gas?

Seit dem 1. März 2022 können Strom- und Gasverträge nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden. Automatische Vertragsverlängerungen sind nur noch auf unbestimmte Zeit erlaubt.

Ab wann gelten die neuen Kündigungsregeln für Stromverträge?

Für Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Ältere Verträge behalten noch die alten Regeln, hier sind Verlängerungen bis zu 12 Monate zulässig.

Kann ich meinen Stromvertrag jederzeit kündigen?

Ja, aber nur wenn er nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde. Dann können Sie nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen, ohne automatische Jahresverlängerung.

Was gilt für Stromverträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden?

Hier können sich Verträge weiterhin automatisch um bis zu 12 Monate verlängern. Kündigen Sie daher rechtzeitig,  idealerweise sechs Wochen vor Laufzeitende.

Muss ich meinen Stromvertrag selbst kündigen?

In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Nur bei Umzug, Preiserhöhung oder sehr kurzfristiger Kündigungsfrist müssen Sie selbst kündigen.


Energieexpertin Johanna Röttig
Johanna Röttig
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 10.07.2025

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