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Ankerkrone

Ohne die entsprechenden Vorarbeiten können Brücken aus zahntechnischer Sicht nicht ohne Weiteres im Mund des Patienten angebracht und befestigt werden. So muss der Zahnarzt für die Befestigung einer Brücke angrenzende Zähne vielfach zu einer Ankerkrone umfunktionieren. Es handelt sich um einen gesunden Zahn, der überkront wird. Selbiger dient im Rahmen der Brückeneinsetzung als Pfeiler.

Die Ankerkrone sitzt an jeweils einem Ende der Brücke und ersetzt nicht mehr vorhandene Zahnsubstanz. Sie stützt somit die später befestigte Brücke und garantiert den dauerhaft erforderlichen Halt. Anders als etwa Füllungen und Inlays können Ankerkronen ohne spezielle Materialbindung erstellt werden. Aufgrund der individuellen Zahnsituation jedes Patienten können Ankerkronen ganz unterschiedliche Formen aufweisen.

Möglich ist die Nutzung als reine Auflage oder als Träger eines Brückenendstücks. Andere Varianten der Ankerkrone sind Teilkronen, Konuskronen oder Teleskopkronen. Neben der Verwendung im Zusammenhang mit Brücken spielen Ankerkronen an den sogenannten Anrainerzähnen auch bei Prothesen und ähnlichem Zahnersatz eine Rolle. Wie sich die Kosten für eine Ankerkrone verteilen, hängt oft vor allem von der abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung ab.

Niemals auf den Zahnzusatzversicherung-Vergleich verzichten!
In welcher Höhe eine Zahnzusatzversicherung anteilig die Kosten für eine Brücke und eine Ankerkrone übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Mithilfe eines ausführlichen Vergleichs der Zahnzusatzversicherung können Verbraucher dies in Sekundenschnelle prüfen.

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