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Entschädigungsberechnung

Mit der Entschädigungsberechnung wird bestimmt, welche Summen Versicherten im Schadensfall zustehen. Der Entschädigungsanspruch ist dabei nicht in jedem Fall mit dem Wert des versicherten Wohngebäudes identisch. Wurden beispielsweise Nebengebäude nicht in den Versicherungsvertrag aufgenommen, kommt der Versicherer nicht für den Schaden an diesen Gebäuden auf.

Die folgenden Faktoren spielen bei der Entschädigungsberechnung eine Rolle:

  • Wiederherstellungskosten
  • Wiederbeschaffungspreise für zerstörte Gegenstände
  • Rest- und Zeitwerte
  • Reparaturkosten
  • eventuelle Preissteigerungen in der Zeitspanne zwischen Versicherungsfall und erforderlicher Wiederherstellung
  • behördliche Auflagen
  • die Höhe des vertraglich festgelegten Selbstbehalts

Zudem berechnet sich die Entschädigungssumme anhand des gleitenden Neuwerts. Das bedeutet, die Reparaturkosten orientieren sich an dem Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. So wird vermieden, dass es aufgrund von Preissteigerungen zu einer Unterversicherung kommt.

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