Schönheitsreparaturen: BGH stärkt Rechte von Mietern
Der BGH hat entschieden, dass Vermieter für Schönheitsreparaturen zahlen müssen, wenn ihre Mieter diese laut Vertrag selbst durchführen dürfen.
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Der BGH hat entschieden, dass Vermieter für Schönheitsreparaturen zahlen müssen, wenn ihre Mieter diese laut Vertrag selbst durchführen dürfen.
Die gesetzlichen Krankenkassen scheiben weiter Verluste. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge betrug das Defizit bis September rund 740 Millionen Euro.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat Arbeiten an Sonn- und Feiertagen enge Grenzen gesetzt. Komplett ausgeschlossen sind sie allerdings nicht.
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