Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 9.10.2018 | 12:37 | whe
Knapp drei Milliarden Euro Schäden sind den Sach- und Kfz-Versicherern im Jahr 2017 durch Naturgefahren entstanden. Mit 2,6 Milliarden Euro entfallen rund 90 Prozent davon auf Sturm- und Hagelschäden. Das zeigt der aktuelle Naturgefahrenreport des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.