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München, 21.8.2018 | 12:30 | whe
Mit 1.474 Verkehrstoten kamen im ersten Halbjahr 2018 51 Menschen weniger ums Leben als im Vorjahreszeitraum – ein Rückgang um 3,3 Prozent. Die Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.