Elternbeirat bei Sägearbeiten für Basar unfallversichert
Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines Kindergartens hatte sich bei Sägearbeiten verletzt. Der Fall landete beim Bundessozialgericht.
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München, 27.9.2023 | 16:52 | mst
Auch langjähriges Rauchen steht der Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit nicht zwangsläufig entgegen. Das Bundessozialgericht hatte über den Fall eines Schweißers zu entscheiden, der bei seiner Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt war und an Krebs erkrankte.
Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines Kindergartens hatte sich bei Sägearbeiten verletzt. Der Fall landete beim Bundessozialgericht.
Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg hat im ersten Halbjahr um 14 Prozent zugelegt. Arbeits- und Wegeunfälle sind aber weiterhin unter dem Niveau von 2019.
Ein Mann, der als Schüler einen Schulwegunfall hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für eine neue Heizung.