Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 27.9.2023 | 16:52 | mst
Auch langjähriges Rauchen steht der Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit nicht zwangsläufig entgegen. Das Bundessozialgericht hatte über den Fall eines Schweißers zu entscheiden, der bei seiner Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt war und an Krebs erkrankte.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.