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Unfallversicherung: Unterweisungen für FFP2-Masken gefordert

München, 18.1.2021 | 15:37 | mst

Seit dem 18. Januar ist das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel in Bayern Pflicht. Auch bundesweit wird eine solche Regelung diskutiert. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert öffentliche Unterweisungen zum richtigen Tragen der Maske und fürchtet Engpässe bei der Versorgung.
 

Seniorin mit FFP2-Maske beim SpaziergangÄltere ab 60 Jahren sowie Menschen mit Vorerkrankungen haben Anspruch auf 15 kostenlose FFP2-Masken.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mahnt, dass FFP2-Masken für die Allgemeinheit nur dann sinnvoll seien, wenn es auch Unterweisungen zum richtigen Tragen gebe.
 
„Um die optimale Schutzwirkung der Maske zu gewährleisten, ist eine Unterweisung erforderlich. Denn wenn eine FFP2-Maske nicht richtig dicht sitzt, dann nützt sie nicht mehr als eine Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff“, schreibt die DGUV in einer aktuellen Stellungnahme.
 
So könnten die Bundesländer zum Beispiel eine Video-Unterweisung an Bahnsteigen und im Fahrgastraum anbieten, empfiehlt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

FFP2-Pflicht darf nicht zu Engpässen führen

Zudem dürfe eine allgemeine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht zu Engpässen bei der Versorgung für gefährdete Erwerbstätige führen. „Es muss sichergestellt sein, dass für Beschäftigte, die für ihre Arbeit den Schutz von FFP2-Masken benötigen, weiter ein ausreichender Schutz vorhanden ist“, fordert der Verband. Das betreffe vor allem Beschäftigte im Gesundheitsdienst. Aber auch viele Berufsgruppen, die mit Gefahrstoffen oder Stäuben umgehen müssen, seien auf die Masken angewiesen.
 
In Bayern ist seit dem 18. Januar im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bisher reichte hier das Tragen einer einfachen Stoffmaske aus. Auch für andere Bundesländer wird derzeit die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht diskutiert.

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