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München, 18.1.2021 | 15:37 | mst
Seit dem 18. Januar ist das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel in Bayern Pflicht. Auch bundesweit wird eine solche Regelung diskutiert. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert öffentliche Unterweisungen zum richtigen Tragen der Maske und fürchtet Engpässe bei der Versorgung.
Arbeitnehmer sind auf dem Weg zum Kaffeeautomaten unfallversichert. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem aktuellen Urteil entschieden.
Skifahren macht Spaß, ist allerdings sehr unfallträchtig: Rund jeder fünfte Sportunfall passiert nach aktuellen Zahlen des GDV beim Skifahren.
Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat das Bundessozialgericht entschieden: Ehrenamtliche Chorsänger genießen beim Adventssingen gesetzlichen Unfallschutz.