Krebs kann auch bei früheren Rauchern Berufskrankheit sein
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
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München, 18.1.2021 | 15:37 | mst
Seit dem 18. Januar ist das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel in Bayern Pflicht. Auch bundesweit wird eine solche Regelung diskutiert. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert öffentliche Unterweisungen zum richtigen Tragen der Maske und fürchtet Engpässe bei der Versorgung.
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg hat im ersten Halbjahr um 14 Prozent zugelegt. Arbeits- und Wegeunfälle sind aber weiterhin unter dem Niveau von 2019.
Ein Mann, der als Schüler einen Schulwegunfall hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für eine neue Heizung.