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München, 18.1.2021 | 15:37 | mst
Seit dem 18. Januar ist das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel in Bayern Pflicht. Auch bundesweit wird eine solche Regelung diskutiert. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert öffentliche Unterweisungen zum richtigen Tragen der Maske und fürchtet Engpässe bei der Versorgung.
Die Corona-Pandemie zeigt sich in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle gehen deutlich zurück, Berufskrankheiten nehmen zu.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.