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Statistik GDV: Jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren

München, 3.2.2023 | 13:26 | mst

Beim Skifahren kommt es besonders häufig zu einem Unfall. Nur eine andere beliebte Sportart führt noch häufiger zu Verletzungen.
 

Mann fährt Ski auf einer Piste.Auf der Piste: Skifahren ist nach der Zahl der Unfälle die zweitgefährlichste Sportart.
Jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren, wie aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen. Insgesamt übernehmen die Unfallversicherer die Kosten für über 8.000 Skiunfälle pro Jahr. Nur der Breitensport Fußball hat mit über 13.000 Unfällen (35 Prozent) einen noch höheren Anteil an den jährlich 38.000 Sportunfällen, für welche die Versicherer leisten.
 
Die Unfallversicherer zahlen für einen Skiunfall nach Angaben des GDV im Schnitt rund 7.700 Euro. „Im Vergleich zu anderen Sportarten sind die Versicherungsleistungen bei Skiunfällen deutlich höher, da die Verletzungen meist komplizierter und langwieriger sind,“ sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Für Unfälle beim Reitsport liegen die Leistungen bei etwa 6.900 Euro, beim Fußball bei knapp 5.200 Euro.

In 40 Prozent der Fälle werden Beine verletzt

Bei Skiunfällen kommt es besonders häufig zu Muskel- und Bänderrissen, Zerrungen sowie Verrenkungen. In 40 Prozent der Fälle sind die Beine betroffen, in knapp jedem dritten Fall die Arme (30 Prozent). Laut der Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) mussten in der Wintersaison 2021/22 zwischen 37.000 und 39.000 deutsche Skifahrer ärztlich versorgt werden.
 
Am häufigsten sind Verletzungen am Knie (28,1 Prozent), bei jedem zehnten Unfall werden Hüfte oder Oberschenkel verletzt (10,5 Prozent). Bei den Frauen sind mit über 40 Prozent Verletzungen am Knie am häufigsten, während bei den Männern nur knapp 19 Prozent davon betroffen sind. Männer verletzen sich ebenfalls zu 19 Prozent an der Schulter, bei den Frauen sind es nur 8,4 Prozent.
 
Der GDV weist darauf hin, dass eine private Unfallversicherung bei einem Skiunfall auch erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernimmt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten für einen Hubschraubereinsatz hingegen nur dann, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig war.

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