Zahl der Berufskrankheiten sinkt um über 60 Prozent
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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München, 23.10.2018 | 09:30 | kro
Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit noch in den Kindergarten bringt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt jedoch nicht bei einer Tätigkeit im Home-Office, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zeigt.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.