Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 12.12.2018 | 17:05 | msc
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im Jahr 2017 auf den geringsten Wert seit 1960 gesunken. Dies geht aus dem aktuellen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg hingegen stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.