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Verbesserte Einlagensicherung tritt am 3. Juli in Kraft
| bme

Die Europäische Einlagensicherung wird am 3. Juli in Deutschland in nationales Recht umgesetzt,
Die Europäische Einlagensicherung wird am 3. Juli in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die Einlagen von Sparern werden dadurch besser geschützt: Beispielsweise unterliegen Fremdwährungskonten künftig ebenfalls der gesetzlichen Einlagensicherung, Sparer erhalten ihr Geld schneller zurück und der Schutzumfang kann in speziellen Fällen 100.000 Euro übersteigen.
Der erhöhte Schutzumfang sichert in besonderen Fällen Beträge bis zu 500.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten ab. Das gilt beispielsweise für Gelder aus einem Immobilienverkauf, sowie für Zahlungen aus Abfindungen. Darüber hinaus sind auch all jene Gelder eingeschlossen, die mit bestimmten Lebensereignissen des Kontoinhabers in Verbindung stehen, dazu gehören beispielsweise Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Invalidität.
Auch Einlagen auf Fremdwährungskonten sind ab dem 3. Juli 2015 gesetzlich geschützt. Gehört eine deutsche Bank der freiwilligen Einlagensicherung an, gilt dieser zusätzliche Schutz auch für die Konten in Fremdwährung. Sollte der Pleitefall eintreten, erfolgt die Entschädigung auch bei Fremdwährungskonten in Euro. Die Europäische Einlagensicherung vereinfacht darüber hinaus grenzüberschreitende Entschädigungen, insbesondere in den Ländern der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Entschädigung soll zudem schneller als bislang erfolgen. Statt wie aktuell 20 Tage, werden die Gelder ab 2024 bereits nach sieben Tagen ausgezahlt.
Darüber hinaus wird die Entschädigung künftig für Verbraucher unbürokratischer. Sparer müssen keinen Antrag mehr stellen, im Pleitefall wird die Entschädigung automatisch ausgezahlt. Auch die Information soll transparenter werden. Banken sind bei der neuen Einlagensicherung verpflichtet, ihre Kunden auf den Kontoauszügen regelmäßig darüber zu informieren, in welcher Höhe ihre Ersparnisse durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Zudem erhalten Sparer einmal jährlich einen Informationsbogen von ihrer Bank, der sie über den Schutz ihrer Einlagen sowie über das zuständige Einlagensicherungssystem in Kenntnis setzt.
Die Europäische Einlagensicherung - auch Deposit Guarantee Schemes genannt - stellt einen Pfeiler der Europäischen Bankenunion dar. Die Bankenunion fußt außerdem auf der Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism) sowie dem Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism).
Auch Einlagen auf Fremdwährungskonten sind ab dem 3. Juli 2015 gesetzlich geschützt. Gehört eine deutsche Bank der freiwilligen Einlagensicherung an, gilt dieser zusätzliche Schutz auch für die Konten in Fremdwährung. Sollte der Pleitefall eintreten, erfolgt die Entschädigung auch bei Fremdwährungskonten in Euro. Die Europäische Einlagensicherung vereinfacht darüber hinaus grenzüberschreitende Entschädigungen, insbesondere in den Ländern der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Entschädigung soll zudem schneller als bislang erfolgen. Statt wie aktuell 20 Tage, werden die Gelder ab 2024 bereits nach sieben Tagen ausgezahlt.
Darüber hinaus wird die Entschädigung künftig für Verbraucher unbürokratischer. Sparer müssen keinen Antrag mehr stellen, im Pleitefall wird die Entschädigung automatisch ausgezahlt. Auch die Information soll transparenter werden. Banken sind bei der neuen Einlagensicherung verpflichtet, ihre Kunden auf den Kontoauszügen regelmäßig darüber zu informieren, in welcher Höhe ihre Ersparnisse durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Zudem erhalten Sparer einmal jährlich einen Informationsbogen von ihrer Bank, der sie über den Schutz ihrer Einlagen sowie über das zuständige Einlagensicherungssystem in Kenntnis setzt.
Die Europäische Einlagensicherung - auch Deposit Guarantee Schemes genannt - stellt einen Pfeiler der Europäischen Bankenunion dar. Die Bankenunion fußt außerdem auf der Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism) sowie dem Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism).
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