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Hannoversche: Nachversicherungsgarantie für Lebenspartnerschaften

München, 31.1.2014 | 16:32 | kro

Die Hannoversche gewährt eingetragenen Lebenspartnerschaften ab sofort die gleichen Vorteile wie verheirateten Paaren. Das teilte der Versicherer am Donnerstag mit. Künftig profitieren gleichgeschlechtliche Lebenspartner unter anderem bei der Risikolebensversicherung (RLV) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ebenso von der Option der Nachversicherungsgarantie wie Ehepartner.
 

Männer im AnzugDie Hannoversche gewährt eingetragenen Lebenspartnerschaften künftig eine Nachversicherungsgarantie.
Diese Vertragsoption ermöglicht es, bestehende Single-Tarife bei einer Heirat oder Verpartnerung zu erweitern. Dabei kann entweder der vorhandene Versicherungsschutz erhöht oder eine zusätzliche Police zu gleichen Konditionen abgeschlossen werden. Der Vorteil der Nachversicherungsgarantie besteht darin, dass keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt wird. 

Das Angebot der Nachversicherungsgarantie besteht neben allen angebotenen BU-Tarifen der Hannoverschen auch für die „Plus“-Varianten der Risikolebensversicherung – wie etwa den Tarif T1 Fit Plus für Gesundheitsbewusste. Zudem können sich Eheleute und eingetragene Lebensgemeinschaften bei der Rürup-Rente mit einer zusätzlichen Risikoversicherung absichern. Die Gleichstellung von eingetragenen Lebensgemeinschaften und Ehepartnern ist bei den steuerlich geförderten Rentenmodellen ohnehin gesetzlich festgeschrieben.

Zusätzlich zur Verpartnerung oder Heirat können es auch weitere einschneidende Lebensereignisse notwendig machen, den bestehenden Versicherungsschutz zu erweitern. Dazu gehören etwa die Geburt oder Adoption eines Kindes, der Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie, eine Einkommenserhöhung sowie der Eintritt in die Selbstständigkeit. Auch nach dem Abschluss eines Studiums, einer Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung bietet die Hannoversche im Rahmen der Nachversicherungsgarantie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erweitern.
 

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