Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 23.3.2021 | 12:36 | mst
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise haben Auswirkungen auf die gesetzliche Rente: 2021 bleibt im Westen die übliche Erhöhung der Rente aus – das erste Mal seit zehn Jahren. Im Osten gibt es nur eine Mini-Anpassung.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.