Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 2.9.2021 | 11:20 | mst
Während der Corona-Pandemie haben sich Verbraucher mehr mit ihren Finanzen beschäftigt. Das Ergebnis: Aktien und Aktienfonds sind deutlich beliebter als noch im Vorjahr.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.