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Sind auch Schäden an eigenen Sachen versichert?

Der Basisschutz der Privathaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie anderen unbeabsichtigt verursachen. Schäden, die Ihnen selbst entstehen, sind dagegen nicht abgedeckt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: In vielen leistungsstärkeren Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten. Ist diese Zusatzleistung im Versicherungsvertrag inbegriffen, zahlt Ihre Privathaftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn ein Dritter Ihnen einen Schaden zufügt und nicht selbst dafür aufkommen kann.

Bedingungen, damit die Forderungsausfalldeckung zum Tragen kommt, sind in der Regel:

  • Der Schadensverursacher ist bekannt.
  • Sie haben gerichtlich einen Titel gegen den Verursacher erwirkt – das bedeutet, er wurde zur Zahlung verurteilt.
  • Keine andere Versicherung (beispielsweise Ihre Hausratversicherung) kommt für den Schaden auf.
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