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Voraussetzungen für die private Krankenversicherung

Wer eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir erklären, welche Personengruppen sich unter welchen Bedingungen privat versichern können.

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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 03.01.2024

Wer sich privat versichern kann

  1. Angestellte
  2. Selbstständige und Freiberufler
  3. Beamte
  4. Studenten

Angestellte

Angestellte vor ComputerAngestellte Arbeitnehmer sind oftmals versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer als Angestellter arbeitet, muss ein bestimmtes Jahresentgelt haben, um versicherungsfrei zu sein und eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen zu können. Das Jahresgehalt muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese Grenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet und liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro.

Diese Grenze wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach festgelegten Regeln bestimmt und an die steigenden Gehälter angepasst.

Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze zählt das regelmäßige Einkommen. Dazu gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen. Variable Vergütungen oder Prämien, deren Höhe nicht feststeht, werden dagegen nicht berücksichtigt.

Selbstständige und Freiberufler

Geschäftsmann im BüroSelbstständige und Freiberufler können sich in jedem Fall privat versichern. Für sie gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht.

Anders als Angestellte müssen sie die Beiträge für ihre Krankenversicherung zudem komplett selbst bezahlen – einen Arbeitgeberanteil erhalten sie nicht.

Beamte

Lehrer steht vor Klasse an der TafelBeamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss für die Kosten im Krankheitsfall – die sogenannte Beihilfe. Sie müssen daher nur den Teil der Kosten absichern, der von der Beihilfe nicht abgedeckt wird.

Dazu können sie eine private Krankenversicherung nutzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten sie hingegen den vollen Beitrag zahlen. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für Beamte nicht. Sie können sich privat versichern – unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung.

Beamtenanwärter

Auch Beamtenanwärter können sich privat versichern. Sie sind in der Regel Beamte auf Widerruf und erhalten damit ebenfalls staatliche Beihilfe.

Studenten

Studentin steht im TreppenhausGrundsätzlich sind Studenten versicherungspflichtig und müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.

Zu Beginn des Studiums haben sie jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Diese Befreiung gilt dann allerdings für das gesamte Studium.

Vorteil der privaten Krankenversicherung

Mit einer PKV sichert man sich Versicherungsleistungen, die vertraglich für die gesamte Laufzeit garantiert sind. Welche Leistungen die Versicherung erstatten soll, kann man dabei ganz individuell nach seinen Wünschen festlegen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann den Umfang ihrer Leistungen hingegen ändern. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise die Leistungen für Zahnersatz deutlich reduziert.

Vor dem Abschluss online vergleichen

Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen. Sie können dafür den Online-Vergleich der privaten Krankenversicherung von CHECK24 nutzen. Hier sehen Sie die monatlichen Beiträge und Leistungen der einzelnen Tarife auf einen Blick.

Persönliche Beratung durch unsere Experten

Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Unsere Kundenberater sind Experten für die private Krankenversicherung und helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie ganz einfach unsere Hotline an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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