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Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass jeder eine Krankenversicherung besitzen muss.
Eine Versicherungsfreiheit liegt vor, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind versicherungsfrei.
Auch beihilfeberechtigte Personen wie Beamte, Beamtenanwärter und Richter sind versicherungsfrei, ebenso Selbstständige und Freiberufler. Zusätzlich sind auch Personen versicherungsfrei, die ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro monatlich besitzen.
Ebenfalls versicherungsfrei sind Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und versicherungspflichtig werden, aber in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieses Zeitraumes nicht zum schutzbedürftigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung gehört haben.