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Eine private Krankenversicherung schließt man in der Regel langfristig ab – im Idealfall für sein ganzes Leben. Daher ist die Laufzeit eines Vertrags nicht befristet.
Allerdings haben die meisten Verträge eine Mindestvertragslaufzeit. Das heißt, die Versicherung kann erst nach einer bestimmten Frist wieder gekündigt werden, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Die meisten privaten Krankenversicherungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren. Sie können Ihren Vertrag dann frühestens zum Ablauf dieser Frist kündigen. Dabei müssen Sie meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Die Mindestvertragslaufzeit gilt allerdings nicht, wenn die Versicherung die Beiträge oder eine vereinbarte Selbstbeteiligung erhöht. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Ankündigung der Erhöhung kündigen.